E-Scooter legal in Deutschland fahren: Straßenzulassung, Pflichtausstattung, Versicherung
Scooter
Folgende Bedingungen werden für E-Scooter in Deutschland zukünftig bundeseinheitlich gelten:
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- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h auf Radwegen oder der Straße (wenn kein Radweg vorhanden). Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt. Man soll einzeln hintereinander fahren und schnellere Radfahrer überholen lassen.
- Abbiegen: Richtungsänderungen müssen vom E-Scooter-Fahrer per Handzeichen angekündigt werden.
- Pflichtausstattung: Eine Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Glocke, Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren. Also ähnlich wie bei der Fahrradausrüstung nach § 67 StVZO.
- Versicherungspflicht: E-Scooter benötigen eine „Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge“ (ähnlich wie bei Mofas und kleinen Motorroller) in Form eines Aufklebers. „Die Kosten werden (…) für Fahrer ab einem Alter von 23 Jahren mit 60 Euro jährlich angenommen“, so das Bundesverkehrsministerium. In der Praxis zum Glück deutlich günstiger.
- Mindestalter: Wer ein Elektrokleinstfahrzeug fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
- Kein Führerschein erforderlich: Ein Mofa-Führerschein wird nicht mehr vorausgesetzt, das war in älteren Gesetzentwürfen noch vorgesehen.
- Kein Fahrradhelm erforderlich: Eine Helmpflicht nach § 21a Absatz 2 StVO besteht nicht. Trotzdem ist es ratsam, sich mindestens auf den ersten Fahrten mit E-Scootern mit einem Helm auszustatten*.
- Mitnahme in Bus und Bahn: Grundsätzlich vorgesehen. Fahrgäste der Deutschen Bahn dürfen ihren E-Scooter kostenlos in allen Fernverkehrszügen mitnehmen, berichtet das ZDF. Die letzte Entscheidung liegt aber immer beim jeweiligen Verkehrsunternehmen, das gerade genutzt wird.
- Schieben: Ist in einer Straße ein „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Zeichen 250 der Anlage 2 zur StVO) angeordnet, so dürfen E-Scooter dort geschoben werden.
- Sonderzeichen für Gehwege: Wenn unterhalb eines Fußgängerweg-Schildes (blau, mit Frau und Kind) das neue Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ angebracht ist, darf man mit dem E-Scooter hier fahren. Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen! Wichtig: Auf Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“sind E-Scooter nicht erlaubt.